Falschparker
Umgang mit Falschparkern

Zum Warum, zur kleinen Lösung, zur großen Lösung.
Was tun?
Systematische Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, man kann also keine "Bürgerwehr" aufbauen und täglich zum Zweck des Falschparkeranzeigens große Runden drehen. Es geht nur um die normalen Wege und Erledigungen.
Kleine Strafe: Anzeigen beim Ordnungsamt
Bei stehenden Fahrzeugen im Park- oder Halteverbot kann jeder Bürger eine Anzeige beim Ordnungsamt machen, die auch geprüft und gegebenenfalls verfolgt werden muss. Allerdings ist es wirklich wichtig, sorgfältig und korrekt vorzugehen, bei fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Falschangaben können Kosten auf den Anzeigenden zukommen.
Theoretisch ist bei so einer Anzeige ein Foto nicht unbedingt notwendig, aber heutzutage würde ich eine Anzeige nur mit Foto empfehlen. Praktisch ist die Wegeheld-App, dort gibt es auch Hinweise, wie man vorgehen kann. Aber man kann auch selbst eine E-Mail erstellen.
Auf Radwegen ist Halteverbot, da ist jede wirklich stehende Minute schon ordnungswidrig. Parken ist laut StVO übrigens gegeben, wenn das Auto verlassen ist, die oft genannten 3 Minuten müssen nicht zusätzlich sein. Aber doppelt hält besser. Das Ordnungsamt bevorzugt 4 Minuten, dann ist man bei Streitigkeiten auf der sicheren Seite.
Beim Fotografieren möglichst nicht zu auffällig sehen lassen, und die vier Minuten eher ein Stück weiter warten. Es gibt Leute, die zwar ein teures Auto fahren, aber ein großes Problem mit den 15 oder 20 Euro Strafgeld haben. Ein netter Hinweis auf dubisthalle von "Hallescher Anzeiger": hinter der Frontscheibe kann eine Ausnahmegenehmigung liegen. Diese dann unbedingt mitknipsen! Auch wenn da nichts liegt, das Auto von vorn fotografieren, um ersichtlich zu machen, dass es nichts zu knipsen gibt.
Eine Anzeige muss den eigenen Namen und eine ladungsfähige Anschrift enthalten und die Bestätigung, dass man im Fall eines Rechtsstreites als Zeuge zur Verfügung steht. Per Formular kann man sich die Überschrift und den Text zusammenstellen, einfach auf den Text klicken und kopieren/Einfügen. Ich versuche mal noch, vorausgefüllte Daten anzubieten, aber erfordert wegen Personendaten (Name, Adresse) technische Sicherheitsbereiche, die diese Seite nicht hat. Es gibt ein Merkblatt der Stadt Halle und ein Formular
Wenn man ein typisches Zuhälterauto oder einen stadtbekannten Mafiosi sieht, sollte man also noch mal abwägen.
Die Anhänge nicht vergessen, aber je nach Größe auf zwei bis maximal drei Fotos begrenzen. Der Fuß/Radweg und das Blockieren muss natürlich erkennbar sein. ordnungswidrigkeit@halle.de ist natürlich nur für Halle zuständig.
Beispiel:
Betreff: Anzeige Radwegparker XX-XXXX YY
An: ordnungswidrigkeit@halle.de
Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit zeige ich - mit der Bitte um Weiterverfolgung durch Ihr Amt - folgende Verkehrsordnungswidrigkeit an:
Tatbeschreibung: Fahrzeug auf Radweg
Uhrzeit: 24.12.2000 23:12 - 23:15
Ort: Beispielgasse 99
PLZ: 06108 Halle
Marke: VW
Kennzeichen: XX-XX YYYY
Das Fahrzeug war verlassen.
Das Fahrzeug stand mindestens 3 Minuten.
Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung und bin damit einverstanden, als Zeuge benannt zu werden.
Ladungsfähige Anschrift:
Vorname Nachname
Straßenname Nummer
06xxx Halle/Saale
Mit freundlichen Grüßen
Name
<Foto1> <Foto2> <Foto3>
Diese Variante ist relativ unaufwändig, wenn man einen Vorlagetext nutzt, man muss aber beim Erstellen immer gut aufpassen. Dafür ist es nicht so wirksam, drei bis sieben Anzeigen pro Fahrzeug oder pro Stelle sollte man einkalkulieren.
Große Strafe: Abschleppen
Wenn eine Verkehrsgefährdung vorliegt, kann im Prinzip die Polizei angerufen werden, die dann abschleppen lassen müsste (hier eine Anleitung). PoliAuWei macht das konsequent und in Berlin wurde sogar schon ein langer LKW abgeschleppt, wenn auch erst nach ein paar Tagen. In Halle gibt es die Leitstelle des Ordnungsamtes, wo man unter 0345-2211345 bei gegebener Verkehrsgefährdung anrufen kann.
Ich kann keine Tipps geben, was passiert, wenn vorher das Fahrzeug wegfährt. Natürlich würde ich es vor dem Anruf fotografieren und dann halb in Sichtweite bleiben.
Der Aufwand ist ziemlich hoch, aber die Wirksamkeit auch. Das empfiehlt sich aber nur, wenn wirklich eine gefährliche Stelle blockiert wird, für den Abgeschleppten entsteht hoher Aufwand.
Warum so pingelig?
Falschparker auf Radwegen sind aus mehreren Gründen ärgerlich, problematisch oder gefährlich. Der Weg für die eigentlich vorgesehenen Radfahrer wird ganz oder teilweise blockiert, so dass auf die Fahrbahn oder auf den Fußweg ausgewichen werden muss. Das bringt Wartezeiten, Konflikte (der Fußgänger ist zurecht über den Radler verärgert, nicht über den Falschparker) oder Gefahren (einfädeln in den Autoverkehr) mit sich. Manchmal kommt man gerade so vorbei. Radwege werden auch von Kindern und alten Menschen benutzt, die damit vor zusätzliche schwierige Abschätzungen gestellt werden.
Umgekehrt gilt bei Falschparkern auf Fußwegen dieselbe Problematik, Fußgänger müssen auf den Radweg oder die Fahrbahn ausweichen.
Außerdem ist der Boden bei Rad- und Fußwegen nicht auf Autos ausgelegt, sondern auf Fahrräder oder Fußgänger. 1500kg (oder mehr) Last statt 100kg, Lenkung mit kräftiger Servounterstützung setzen dem Untergrund zu, Mosaicpflaster wird zerstört, Asphalt bekommt Senken und Risse, Regenwasser läuft nicht mehr ab, große Pfützen bilden sich. Die Sanierungskosten landen dann bei der Stadt, wenn überhaupt saniert wird.
Natürlich gibt es Situationen, wo das Halten auf Geh- oder Radwegen nur sehr schwer vermeidbar ist. Umzug, Ausladen von großen sperrigen Gütern, Aussteigen von schwer gehbehinderten Menschen.
Leider stehen viele Autos aus ganz anderen Gründen im Park- oder Halteverbot (Radweg). Da geht es um den schnellen Weg zum Bäcker, um ein paar Meter mehr Fußweg oder um das "Sparen" einer Parkgebühr. Die aktuell sehr niedrigen Bußgelder für diese Ordnungswidrigkeiten laden im Zusammenspiel mit den sehr seltenen Kontrollen des Ordnungsamtes förmlich dazu ein. Außerdem haben die Mitarbeiter des Ordnungsamts ihre festen Arbeitszeiten - Nachts, Samstags und Sonntags besteht kein Knöllchenrisiko.
Die Bequemlichkeit eines gedankenlosen oder rücksichtslosen Einzelnen führt also zur Behinderung und Gefährdung mehrerer Menschen.