Untere Paracelsusstraße

Aberkennung einer Radwegebenutzungspflicht

Die Paracelsusstraße ist größtenteils eine sehr stark befahrene Straße, aber stadteinwärts nach dem Abzweig Richtung Volkmannstraße ist es zwichen Wasserturm und Steintor eine normale Stadtstraße. Links und rechts Parkplätze und ein schlechter Radweg mit mehreren Querstraßen und Einfahrten auf dem kurzen Stück, rillenbehaftetem Kopfsteinpflaster und ordentlichen Aufwerfungen durch Wurzeln. Damit nicht genug sind an allen Querungen die Bordkanten mit deutlicher Kante versehen (1-4 cm) und der Parkstreifen lässt keine Sichtbeziehungen der Rechtsabbieger zu.

Der Radweg ist natürlich seit jeher benutzungspflichtig.

Anfang 2017 war auch der Parkstreifen wie an vielen Stellen üblich direkt am Radweg, also war der Radweg im Öffnungsbereich der Autotüren (Dooring-Zone).

Hier die kurze Geschichte eines Versuches, die 1997er Regelung der StVO (erlaubte Fahrbahnnutzung als Normalfall) im Jahr 2017 auch auf diesem Straßenstück einzuführen.

Zum Beitrag.

Antragsteller 24.02.2017 Erstantrag zur Aberkennung der Benutzungspflicht
Stadt Halle 19.06.2017 Erstablehnung
Antragsteller 04.07.2017 Widerspruch
Stadt Halle Ende Juli 2017 Ummarkierung des neu markierten Parkstreifens, Verlagerung ca. 40cm vom Radweg weg Richtung Fahrbahn

Abstand