Achtung

Eine Meldung beim Ordnungsamt führt zur Verfolgung der angezeigten Ordnungswidrigkeit. Bitte mit großer Sorgfalt ausfüllen und nur anzeigen, wenn die Angaben 100% sicher stimmen.
Kennzeichen
Marke
Zeitpunkt Anfang
Zeitpunkt Ende
Adresse
PLZ
Fzg. war verlassen:
Fzg. stand mindestens 3 Minuten da:
Fzg. hat andere Verkehrsteilnehmer behindert:
Ersteller der Anzeige:
Zeitpunkt Anzeige Jetzt Oder:
Ich stehe als Zeuge zur Verfügung und bin damit einverstanden, als Zeuge benannt zu werden:
Typ

Wichtig: falls bei so einer Meldung fahrlässig oder vorsätzlich Falschangaben gemacht werden, können auf den/die Anzeigende Kosten zukommen. Es gibt aktuell so viele Falschparker in Halle, dass man die unklaren oder unsicheren Fälle im Zweifelsfall noch weglassen kann und einfach am nächsten Tag oder in der nächsten Stunde den klaren und eindeutigen Fall nimmt. Vielleicht erst mal wenige Probeanzeigen machen, ehe man die Mehrheit der Autos aufnimmt, die einem so im Alltag "über den Weg "laufen".
Und bitte immer an den Eigenschutz denken: ein Falschparker im auffälligen Sportwagen, den ich fotografiert habe, konnte mir sehr ruhig, detailliert und überzeugend klarmachen, dass er mir alle Finger brechen würde, wenn ich das Foto nicht lösche. Darauf, dass er das nur aus Filmen kannte, würde ich nicht wetten. Warum das Taschengeld (15 Euro?) so ein Drama sind, ist mir aber immer noch nicht klar.
Falls sich der Beschuldigte juristisch wehrt, kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bei der man gegebenenfalls vorgeladen wird und erklären muss, woher man kam, was man an dem Tag gemacht hat und so weiter. Sicherheitshalber also notieren.
Rechtliche Grundlagen: Laut StVo ist auf Radwegen absolutes Halteverbot, auf Gehwegen ist Parkverbot, wenn es nicht ausdrücklich anders beschildert ist.
§ 12, Abs. 2 StVo
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.