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Wie am 28. Oktober veröffentlicht wurde (Presse1 und Presse2 ), wurde nach einem langen Weg aus Antrag, Widerspruch, Klage und Rechtsstreit mit der Stadt vom Verwaltungsgericht Halle eine Entscheidung zur Radwegebenutzungspflicht in der Magdeburger Straße getroffen. In großen Teilen wurde die Benutzungspflicht aufgehoben.

Hier die schriftliche Urteilsbegründung.