Die Reilstraße stadtauswärts hinter der Kreuzung mit der Wolfensteinstraße. Einspurige Straße, separates Gleisbett, geradlinig, gut einsehbar. Radwegebenutzungspflicht ist angeordnet.
Radwegbreite ohne zusätzliche Einschränkung: 1,40m.
Das ist bis zur Kurallee mindestens 50cm zu schmal (1,40 + 0,40m Türabstand + 0,10m Straßenabstand) für einen Radweg, aber auf der Fußweg rechts von den parkenden Autos auch viel zu schmal.
Lösungsvarianten:
- Radverkehr auf Fahrbahn führen. Fußweg verbreitern, bei zu hoher Verkehrsbelastung Tempo 30
- Parkplätze entfernen, dann reicht es für Mindestbreite von Radweg und Fußweg.
Fußwege haben mit 20 cm Abstand zur Mauer und Begegnung zweier Personen eine Mindestbreite von 2,00m, zumindest wenn ein benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert sein soll. Hier sind es 1,20m, wenn man die Bordkante mitzählt.
An der Treppe zum Bäcker sind es dann nur noch 0,96m