Die Reilstraße stadtauswärts hinter der Kreuzung mit der Wolfensteinstraße. Einspurige Straße, separates Gleisbett, geradlinig, gut einsehbar. Radwegebenutzungspflicht ist angeordnet.
Radwegbreite ohne zusätzliche Einschränkung: 1,40m.
Das ist bis zur Kurallee mindestens 50cm zu schmal (1,40 + 0,40m Türabstand + 0,10m Straßenabstand) für einen Radweg, aber auf der Fußweg rechts von den parkenden Autos auch viel zu schmal.
Lösungsvarianten:
- Radverkehr auf Fahrbahn führen. Fußweg verbreitern, bei zu hoher Verkehrsbelastung Tempo 30
- Parkplätze entfernen, dann reicht es für Mindestbreite von Radweg und Fußweg.
Fußwege haben mit 20 cm Abstand zur Mauer und Begegnung zweier Personen eine Mindestbreite von 2,00m, zumindest wenn ein benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert sein soll. Hier sind es 1,20m, wenn man die Bordkante mitzählt.
An der Treppe zum Bäcker sind es dann nur noch 0,96m

Reilstraße stadteinwärts. Schmaler Radweg (1,40m) direkt an die parkenden Fahrzeuge gequetscht und ohne Sicherheitsabstand zur Fahrbahn. Wenn eine Autotür geöffnet wird, landet man auf der Fahrbahn. Erhöhtes Gleisbett, also fahren die Autos dort wirklich auf engem Raum.
Verbleibender Fußweg ist ein zu schmaler Streifen.
[Nachträgliche Ergänzung:] Lösungsvorschläge
Variante 1: Wegen des Platzmangels den Radverkehr auf der Fahrbahn führen, aber mit Tempo 30 wegen fehlender Überholmöglichkeit
Variante 2: Entfernung der Parkplätze

Halle hat einen Zoo und ist sehr stolz darauf, vor allem weil er auf einem Berg liegt. Der Eingangsbereich hat einen mondänen Treppenaufgang und bereits vor dem Kassenhaus mit kleinem Laden kann man sich gut aufhalten.
Nach dem Verlassen des Zoos erwartet die geschafften Familien und müden Kinder unten ein wichtiger Aufmerksamkeitstest:

Aktualisierung 2017-08-02
Die Stadt hat seit kurzem die Gefahrenstelle stadtauswärts direkt nach der Kreuzung Wolfensteinstraße mit einer deutlichen Markierung versehen, um dort die baulich angelegten Parkbuchten von Kraftfahrzeugen freizuhalten. Zumindest gegen Dauerparker kann jetzt das Ordnungsamt vorgehen, und da das in Halle ja chronisch unterbesetzt ist, empfiehlt sich das übliche Anzeigen mit Foto und Zeit.
Die Reilstraße stadtauswärts hinter der Kreuzung mit der Wolfensteinstraße. Einspurige Straße, separates Gleisbett, geradlinig, gut einsehbar. Radwegebenutzungspflicht ist angeordnet.
Radwegbreite ohne zusätzliche Einschränkung: 1,40m.
Kurz nach der Ampelquerung (neben den anfahrenden KFZ) war der benutzungspflichtige Radweg bis Juni 2017 gleichzeitig offizieller Parkplatz (oder "Kurzhalteplatz") und schrumpfte auf einen Abstand zwischen Auto (wirklich das Metall) und Fahrbahn von ca. 20cm zusammen.
Das sind bei 40cm Abstand zum parkenden Auto, absolut minimal angesetzten 10cm zum motorisierten Verkehr (Tempo 50 erlaubt) und 1,40m für eine ganz besondere Engstelle immer noch 1,70m zu wenig.
Jetzt bleibt nur noch die Aufgabe, das Halteverbot und Parkverbot auch durchzusetzen.