Radwege
Radweg oder nicht Radweg, das ist hier die Frage! Warum kann man gegen Radwege sein?
Radweg oder Fahrbahn?
Einige Anträge beziehen sich auf die scheinbare "Abschaffung" von Radwegen, zumindest die Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht bestimmter Radwege. Warum sind Radfahrer gegen Radwege? Zunächst sind viele Radfahrer sehr für Radwege und für eine Trennung des Radverkehrs vom Autoverkehr. Erfolgreiche Fahrradländer wie die Niederlande und Dänemark haben abgetrennte Radwege und nur selten einen Mischbetrieb von Auto- und Fahrradverkehr.
Schlechte Radwege
Schlechte Radwege sind sehr gefährlich. Viele schwere Unfälle mit Radfahrern werden durch schlechte Radwege stark begünstigt. Hauptgefahren sind Autotüren und Rechtsabbieger. Diese Unfälle sind kein sehr großer Anteil aller Farradunfälle, aber sehr schwer und führen oft zum Tod oder langfristiger Krankheit. Diese Erkenntnisse sind nicht neu, die entsprechenden Experten der FGSV haben bei der Erstellung der ERA 2010 und der RASt06 wichtige Folgerungen daraus gezogen.
Stellen wie diese enthalten hohes Unfallrisiko. Durch die Trothaer Straße fahren große Laster durch, und bei dem geringen Sicherheitsabstand zum rauschenden Verkehr kann schon die Sogwirkung einen schweren Unfall verursachen. Fast noch schlimmer sind die Parkplätze daneben, sowohl durch den Ein- und Ausparkverkehr als auch durch öffnende Autotüren, denen man ja auch nicht ausweichen kann. Also links LKW mit Tempo 50, rechts Autotür, dazwischen die Radfahrerin.
Aber auch Stellen wie in der LuWu, wo zwischen Radweg und Fahrbahn parkende Autos stehen, sind gefährlich. Die Sichtbeziehung fehlt, die Autofahrerin sieht einfach das Fahrrad nicht hinter den parkenden Autos.
Auch Fahrzeuge aus der Seitenstraße, die auf die Hauptstraße fahren, übersehen und "fällen" Radfahrerinnen oft.
Das Fahren auf schlechten Radwegen ist aufgrund dieser Unfälle noch viel gefährlicher als das Fahren auf der Fahrbahn.
Aber es ist auch viel langsamer.
StVO
Die StVO sieht seit 1997 den freiwilligen Radweg als Normalfall vor, wo man als Radfahrerin die Wahl hat zwischen Radweg und Straßenbenutzung. Nur bei einer besonderen örtlichen Gefahrenlage kann der Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen werden. Das wurde durch verschiedene Grundsatzurteile auch klar bestätigt und hat mit entsprechenden Klagen in einigen Städten zum großen "Schildersterben" geführt. Betrachtet man die Länge der benutzungspflichtigen Radwege von Berlin, so sollen sie mittlerweile kürzer als die von Halle/Saale. Die Vermutung liegt nahe, dass viele der benutzungspflichtig beschilderten Radwege eigentlich keine Benutzungspflicht benötigen.